Fraunhofer WKI unterstützt Hersteller von Bauprodukten bei der UKCA-Kennzeichnung

Kundeninformation /

Das Fraunhofer WKI kooperiert mit der britischen Zertifizierungsstelle British Board of Agrément (BBA) hinsichtlich der UKCA-Kennzeichnung für Bauprodukte. Damit erleichtert das Fraunhofer WKI Unternehmen aus der Bauindustrie den Zugang zum britischen Markt nach dem Brexit.

Die Computergrafik zeigt eine einfache geografische Darstellung Großbritanniens und einen Stempel mit der Aufschrift »UKCA-Kennzeichnung«.
© Fraunhofer WKI | Manuela Lingnau

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU haben sich auch die Handelsbedingungen für Bauprodukte zwischen der EU und Großbritannien geändert. Bislang konnten alle Bauprodukte mit der sogenannten CE-Kennzeichnung gehandelt werden. Übergangsweise ist die Regelung auch 2021 noch gültig. Ab 2022 dürfen in Großbritannien nur noch Bauprodukte mit UKCA-Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Hersteller, die in die EU und nach Großbritannien exportieren wollen, benötigen künftig also eine CE- und eine UKCA-Kennzeichnung. 

Durch eine Kooperation mit der BBA wird der Erhalt der UKCA-Kennzeichnung für Kunden des Fraunhofer WKI vereinfacht. »Wir bieten allen Kunden durch diese Kooperation eine unkomplizierte Abwicklung der Formalitäten zum Erhalt der UKCA-Kennzeichnung an. Bei Bedarf beraten wir unsere Kunden dazu gern«, so Dipl.-Ing. Harald Schwab, Leiter der Prüf-. Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) des Fraunhofer WKI. Fragen zum Prozess können an qa-info@wki.fraunhofer.de gesendet werden. 

 

Letzte Änderung: